Ausbildungsbeiträge

Jugendliche und Personen bis zum 30. Altersjahr können bei der Jakob-Käser-Stiftung ein Beitragsgesuch zu ihrer Schul- und Berufsbildung einreichen. Der Eingabeschluss wird jeweils im Dezember in der Dorfzeitung und im amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Die Stiftung hat zum Zweck: Die Förderung der Schul- und Berufsbildung von Personen höchstens bis zu deren 30. Altersjahr, die ihren Wohnsitz in einer der beiden Stiftergemeinden Busswil und Melchnau haben.

Die entsprechenden nützlichen Unterlagen finden Sie hier oder unter den Downloads:

- Jakob-Käser-Stiftung; Richtlinien

- Jakob-Käser-Stiftung; Gesuchsformular